Allgemeine Teilnahmebedingungen "GameStop+"

  1. Geltungsbereich

    GameStop+ ist das Kundenprogramm der GameStop Deutschland GmbH, Walterstraße 20, D-88459 Tannheim (im folgenden „GameStop“). Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung von GameStop+ durch den GameStop+ Karten-Inhaber (im Folgenden „Kunde“ und/oder „Karteninhaber“) in allen deutschen Filialen der GameStop Deutschland GmbH (im Folgenden „GameStop-Filiale“). Für die unter Verwendung der GameStop+ getätigten Geschäfte gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GameStop, einsehbar unter www.gamestop.de/agb.

  2. Grundsätze, Antragstellung, Kartenübergabe

    1. Für die Teilnahme ist eine digitale Bestätigung und die damit verbundene Erlaubnis Programminformationen wie beispielsweise Punktestandinformationen, Guthabenhöhe, Statusmitteilungen oder die mir zustehenden Vorteilscoupons per E-Mail zu versenden (Bestätigung durch einen Opt-In-Klick) erforderlich.
    2. Eine Teilnahme ohne diese digitale Bestätigung ist nicht möglich.
    3. Die Teilnahme am GameStop+ Programm ist an die Person des Karteninhabers gebunden, d.h. die im Programm begründeten Rechte können nur höchstpersönlich vom Inhaber ausgeübt werden. Es ist dem Karteninhaber nicht gestattet, die GameStop+ Karte Dritten zur Nutzung zu überlassen.
    4. Die Teilnahme am GameStop+ Programm ist für den Karteninhaber kostenlos.
    5. Um eine GameStop+ Karte zu erhalten, ist eine Online-Registrierung auf www.gamestop.de erforderlich. Für die unter Verwendung der GameStop+ getätigten Geschäfte gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GameStop, welcher der Karteninhaber im Registrierungsverfahren akzeptieren muss. Nach der Online-Anmeldung erhält der Kunde eine vorläufige GameStop+ Karte. Diese kann in jeder GameStop-Filiale in Deutschland gegen eine endgültige Karte eingetauscht werden.
    6. Das GS+ Mitglied erhält sofort eine vorläufige digitale Kundenkarte. Die vorläufige Kundenkarte kann dann in einem Store in eine physische Karte getauscht werden. Pro Kunde kann lediglich eine GameStop+ Karte gleichzeitig beantragt werden. Die Entscheidung über die Ausstellung einer solchen Karte obliegt allein GameStop. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Erhalt einer GameStop+ Karte.
    7. Bei Beantragung ist den Mitarbeitern der GameStop-Filiale durch Vorlage eines gültigen Personalausweises nachzuweisen, dass der Antragsteller mindestens achtzehn Jahre alt ist, einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und die im Antragsformular gemachten persönlichen Angaben zu Vornamen, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum richtig sind.
    8. Für die Ausstellung einer GameStop+ Karte muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausstellung an Personen unter 18 Jahren ist nicht möglich.
    9. Nach Prüfung des Antrags erhält der Kunde die GameStop+ Karte ausgehändigt. Im Falle der Ablehnung des Antrages wird GameStop dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.
    10. Änderungen der bei vom Kunden bei der Anmeldung angegebenen Daten hat der Kunde unverzüglich per Post bei der GameStop Deutschland GmbH, Walterstraße 20, D-88459 Tannheim, oder per Kontaktformular mitzuteilen.
  3. Allgemeiner Inhalt des GameStop+-Programm

    1. Die Teilnahme am GameStop+ Programm gewährt dem Karteninhaber einen Bonus beim Verkauf von Spielen an GameStop. Aktionsweise und für einen jeweils begrenzten Zeitraum kann die GameStop+ Karte auch Rabatte und/oder Vorteile beim Kauf von Spielen in den GameStop-Filialen gewähren. Über solche besonderen Rabatte/Vorteile wird der Karteninhaber ausschließlich per E-Mail informiert.
    2. Karteninhaber der Level 01 und Level 02 erhalten beim Ankauf von (gebrauchten) Spielen durch GameStop in den GameStop-Filialen einen zehnprozentigen Bonus (nachfolgend „Trade-In Bonus“ genannt) in Form einer Guthabengutschrift auf den aktuell gültigen, von GameStop festgesetzten Ankaufspreis. Karteninhaber des Levels 03 erhalten einen Trade-In Bonus von 12%, Karteninhaber des Epic Levels erhalten einen Trade-In Bonus von 15%. Voraussetzung ist, dass die vom Karteninhaber zum Ankauf angebotenen Spiele im gebrauchsfähigen Zustand sind und die Voraussetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen wirksamen Ankauf vorliegen. Eine Pflicht zum Ankauf besteht für GameStop gegenüber dem Karteninhaber nicht.
    3. Vom Trade-In Bonus nach vorstehender Ziffer 3.2. ausgenommen sind von GameStop durchgeführte Sonderaktionen zum Ankauf von Spielen, bei denen für die angekauften Spiele bereits ein von GameStop gegenüber allen Kunden festgelegter erhöhter Sonder-Ankauf-Preis gezahlt wird. Insbesondere betroffen sind hiervon die so genannte „9,99er “- Aktion und weitere, ähnliche Ankaufsaktionen mit festgelegtem, erhöhtem Ankaufspreis. Mit diesen Sonderaktionen ist der Trade-In Bonus nicht kombinierbar, worauf in der Werbung mit der Klarstellung „nicht mit Trade-In-Bonus kombinierbar“ hingewiesen wird.
    4. Um den Trade-In Bonus beim Ankauf von Spielen durch GameStop zu erhalten, hat der Kunde aus technischen Gründen die GameStop+ Karte vor dem Kassiervorgang dem Personal der GameStop-Filiale an der Kasse vorzulegen. Versäumt der Karteninhaber dies, besteht auf eine nachträgliche Gewährung des Bonus kein Anspruch.
    5. Teilnehmern am GameStop+ Programm gewährt GameStop ein erweitertes Umtauschrecht für im Store gekaufte Spiele (nachfolgend „Komfort-Umtausch“ genannt). Karteninhaber der Level 01 und Level 02 können bei GameStop erworbene Spiele bis 14 Tage nach Kauf ohne weitere Angabe von Gründen und in ungeöffneter Originalverpackung zurückgeben und dafür ein anderes Produkt des gleichen Warenwerts oder einen Gutschein mit gleichen Warenwert erhalten. Für Karteninhaber mit Level 3 und Epic Level erhöht sich der Zeitraum für eine Rückgabe auf 28 Tage zu gleichen Bedingungen.
    6. Ausgenommen sind Spiele, die einen Produktkey zur Aktivierung oder einen Online-Key zur Aktivierung von Onlineinhalten enthalten. Ebenso sind Spiele vom Komfortumtausch ausgeschlossen, die offensichtlich durch den Käufer verursachte Beschädigungen aufweisen.
  4. Kartenguthaben

    1. Auf der GameStop+ Karte kann das durch den Ankauf von Spielen erworbene Guthaben gespeichert werden. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht, der Kunde erklärt mit der Beantragung einen entsprechenden Verzicht auf Verzinsung.
    2. Die maximale Aufladung von Guthaben auf die GameStop+ Karte beträgt in der Summe 1.000,00 Euro. Würde ein höheres Guthaben entstehen, so kann die GameStop+ Karte so lange nicht für den weiteren Ankauf von Spielen durch GameStop eingesetzt werden, bis das Guthaben durch Einkauf in den GameStop-Filialen nach der nachstehenden Ziffer 4.3 entsprechend niedriger ist.
    3. Das Kartenguthaben kann zur Bezahlung beim Einkauf jeglicher Produkte in den GameStop-Filialen eingesetzt werden. Der Bruttokaufpreis wird zu diesem Zweck von dem Kartenguthaben in Abzug gebracht. Übersteigt der Kaufpreis das auf der Karte vorhandene Guthaben, hat der Karteninhaber die Differenz zwischen Kaufpreis und Kartenguthaben hinzuzuzahlen. Die Verwendung des Kartenguthabens zur Bezahlung in den GameStop-Filialen außerhalb Deutschlands ist aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen leider nicht möglich.
    4. Das Kartenguthaben kann nicht in bar ausgezahlt oder auf ein Konto erstattet werden.
    5. Der Karteninhaber kann nach entsprechender Legitimation in einer GameStop-Filiale jederzeit den aktuellen Stand seines Kartenguthabens einsehen
    6. Eine Mitgliedschaft endet automatisch nach drei Jahren, wenn das Mitglied innerhalb dieses Zeitraums gegenüber GameStop keine „Aktivitäten“ aufweist. Aktivitäten sind Anlegen eines GameStop+-Account, Web-Login in den Gamestop+ Account, Änderung des GameStop+ Profils, Änderung der Spiele-Wunschliste im Gamestop+ Account, Änderung des Kommunikationsprofiles oder der Kauf eines oder mehrerer Produkte in einem unserer Stores oder in unserem Online-Shop.
    7. Das Kartenguthaben kann noch drei Jahre lang nach der letzten Gutschrift verwendet werden. Die drei Jahre beginnen am 1. Januar des auf die Gutschrift folgenden Kalenderjahres zu laufen und enden drei Jahre später mit Ablauf des 31. Dezembers. Nach diesem Zeitraum verfällt auch ein mögliches Kartenguthaben
  5. Verlust und Diebstahl

    Bei Verlust oder Diebstahl der GameStop+ Karte hat der Karteninhaber GameStop unverzüglich zu informieren, damit die Karte von GameStop gesperrt werden kann. Nach Sperrung der verlorenen Karte kann der Kunde sich jederzeit und in jeder GameStop-Filiale in Deutschland eine neue GameStop+ Karte ausstellen lassen.

    Für den Verlust des Kartenguthabens im Fall von Verlust oder Diebstahl der Karte und verspäteter oder unterbliebener Benachrichtigung von GameStop durch den Karteninhaber kann GameStop nicht haftbar gemacht werden, soweit GameStop an dem Verlust des Guthabens kein (Mit)verschulden trifft. Es gilt der Haftungsmaßstab nach Paragraph 7. Ein Anspruch auf Ersatz des Kartenguthabens besteht für den Karteninhaber in diesem Fall nicht.

  6. Kündigung

    1. Der Karteninhaber kann die Vereinbarung über die Nutzung der GameStop+ Karte jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an GameStop kündigen. In diesem Fall ist die Karte unverzüglich an GameStop Kundenservice, Walterstraße 20, 88459 Tannheim zurückzusenden oder in einer GameStop-Filiale abzugeben oder aber die Karte ist vom Karteninhaber zu vernichten.
    2. Eine Kündigung durch GameStop ist aus wichtigem Grund jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich. Ein wichtiger Grund besteht bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder bei einem Missbrauch GameStop+ Karte durch den Karteninhaber. In diesem Fall ist GameStop berechtigt, die GameStop+ Karte sofort ungültig zu machen und einzuziehen.
    3. GameStop behält sich zudem das Recht vor, das GameStop+ Programm jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einzustellen. GameStop wird die Belange der Kunden beachten und diese über die Einstellung informieren. Nach dem Erhalt der Einstellungsnachricht kann der Kunde sein Kartenguthaben noch innerhalb eines Monats einsetzen. Nach Ablauf des Monats erhält er einen Gutschein nach Ziffer 6.4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann GameStop das GameStop+ Programm auch unter einer Einhaltung einer angemessenen Frist und unter angemessener Wahrung der Belange der Kunden einstellen. Darüber hinaus bleibt es GameStop vorbehalten das GameStop+ Programm zu ergänzen und/oder zu verändern. Hierüber werden die Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit informiert.
    4. Im Falle der Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt GameStop dem Karteninhaber in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses vorhandenen Guthabens auf der Karte einen Gutschein aus. Das Guthaben kann bis 3 Jahre nach der letzten Buchung ausgegeben werden. Der Zeitraum beginnt am 1. Januar des auf die letzte Buchung folgenden Kalenderjahres.
  7. Haftung

    1. GameStop haftet unbeschränkt für durch GameStop, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. Für sonstige Schäden haftet GameStop nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von GameStop ist ausgeschlossen.
  8. Schlussbestimmungen

    1. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    3. Im kaufmännischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung des zwischen GameStop und dem Kunden zustande kommenden Vertragsverhältnisses entstehenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von GameStop ist.

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